Abrechnung
Die Arbeit von Heilpraktikern ist, wie auch bei Ärzten,
eine Dienstleistung. Die Abrechnung erfolgt daher mit
Rechnung direkt an die betreffenden Patienten,
vergleichbar zur Abrechnung von Ärzten gegenüber
Privatpatienten oder bei IGEL-Leistungen gegenüber
Kassenpatienten.
Mein Leistungshonorar
Für meine Leistungen erhebe ich ein
angemessenes durchschnittliches Honorar.
Meine Leistungen sind zusammen mit dem
entsprechenden Honorar in einer Leistungsübersicht
aufgeführt. Vor einer Terminvereinbarung erläutere
ich Ihnen das zu erwartende Honorar, das von dem zu
erwartenden individuellen therapeutischen Aufwand
abhängt. Vor Beginn des ersten Behandlungstermins
bekommen Sie die Leistungs- und Honorarübersicht
ausgehändigt.
Erstattung
Wenn Sie eine private Krankenversicherung oder eine
private Zusatzversicherung abgeschlossen haben,
wird in der Regel zumindest ein Teilbetrag davon
übernommen, sofern Ihre Versicherung im Rahmen
des von Ihnen vereinbarten Tarifs die
entsprechenden Heilpraktikerleistungen erstattet.
Die Erstattung durch Private Krankenversicherungen
hängt davon ab, ob Sie in Ihrem
Versicherungsvertrag Heilpraktikerleistungen
eingeschlossen haben. Die Höhe der zu erwartenden
Erstattungen gehen aus dem zum Vertrag
gehörenden Tarif hervor. Hier gibt es viele
Unterschiede. Auf den Umfang der Erstattung habe
ich keinen Einfluss. Je höher Ihr Beitrag ist, desto
höher sollte auch die jeweilige Erstattung
ausfallen.
Klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung ab, ob und was
in welcher Höhe nach dem von Ihnen
abgeschlossenen Tarif erstattet wird.
Beihilfe
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, erstattet die
Beihilfestelle Ihnen von den anfallenden Kosten Ihren
individuellen landesspezifischen festen Beihilfesatz.
Wenn Ihnen dieser Betrag zu den einzelnen Therapien
nicht bekannt ist, können Sie dort nachfragen.